ab 01.10.2021 - Anpassung der Vergütungen von Inkasso- und Rechtsdienstleistern:
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (BGBl.
I 2020, 3320) tritt am 1.10.21 in Kraft. Es reguliert die Vergütungsansprüche der Rechtsanwälte und der Inkassodienstleister, soweit sie Inkassodienstleistungen – in Abgrenzung zur
Rechtsdienstleistung – erbringen
31.12.2019 / 01.01.2020 - Zum neuen Jahr 2020:
Ich wünsche allen Kunden und Geschäftspartnern ein erfolgreiches, aufregendes neues Jahr 2020 und Jahrzehnt. Mit den besten Wünschen, interessanten Begegnungen, außergewöhnlich tollen Kunden mit spannenden Projekten und Aufträgen & vorallem, bleiben Sie gesund,
N. Brandt
01.01.2020 - aktuelle Basiszinssatz: Der Basiszinssatz bleibt weiterhin unverändert: -0,88 %
01.10.2017 - Wir sind in unser neues Domizil eingezogen
Sie finden uns nun im Gewerbegebiet Wansdorf, in Schönwalde-Glien, Am Rosengarten 12.
Gesetzgeber erleichtert Outsourcing für Anwälte:
Eine Neuregelung des Berufsgeheimnisses erleichtert jetzt Anwälten das Outsourcing von Dienstleistungen. Mit dem Gesetz (BT-Dr. 18/11936 und 18/12940) hat der Gesetzgeber am 30.06.2017 wichtige Änderungen des § 203 StGB vrgenommen und eine Neuregelung in § 43e BRAO geschaffen, der jetzt auf die Bedürfnisse der anwaltlichen Praxis Rücksicht nimmt. Es wird voraussichtlich im Oktober 2017 in Kraft treten.
(https://www.soldan.de/insights/outsourcing)
In eigener Sache:
Wir sind ein registriertes Inkassounternehmen. eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Az. 3712 E-6.96.
Änderung des Verzugszinses § 288 Abs. 2 BGB (wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist)
Aufgrund der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist § 288
Abs. 2 BGB angepasst worden. Mit Wirkung zum 29.07.2014 beträgt der Zinssatz (Verzugszins) für Entgeltforderungen bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 9 Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz (bisher betrug der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
Dies gilt für Schuldverhältnisse, die ab dem 29.07.2014 entstanden sind.