ab 01.10.2021 - Anpassung der Vergütungen von Inkasso- und Rechtsdienstleistern: 

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (BGBl.
I 2020, 3320) tritt am 1.10.21 in Kraft. Es reguliert die Vergütungsansprüche der Rechtsanwälte und der Inkassodienstleister, soweit sie Inkassodienstleistungen – in Abgrenzung zur Rechtsdienstleistung – erbringen

31.12.2019 / 01.01.2020 - Zum neuen Jahr 2020: 

Ich wünsche allen Kunden und Geschäftspartnern ein erfolgreiches, aufregendes neues Jahr 2020 und Jahrzehnt. Mit den besten Wünschen, interessanten Begegnungen, außergewöhnlich tollen Kunden mit spannenden Projekten und Aufträgen & vorallem, bleiben Sie gesund,

N. Brandt

01.01.2020 - aktuelle Basiszinssatz: Der Basiszinssatz bleibt weiterhin unverändert: -0,88 % 

01.10.2017 - Wir sind in unser neues Domizil eingezogen

Sie finden uns nun im Gewerbegebiet Wansdorf, in Schönwalde-Glien, Am Rosengarten 12.

Gesetzgeber erleichtert Outsourcing für Anwälte:

Eine Neuregelung des Berufsgeheimnisses erleichtert jetzt Anwälten das Outsourcing von Dienstleistungen. Mit dem Gesetz (BT-Dr. 18/11936 und 18/12940) hat der Gesetzgeber am 30.06.2017 wichtige Änderungen des § 203 StGB vrgenommen und eine Neuregelung in § 43e BRAO geschaffen, der jetzt auf die Bedürfnisse der anwaltlichen Praxis Rücksicht nimmt. Es wird voraussichtlich im Oktober 2017 in Kraft treten.

(https://www.soldan.de/insights/outsourcing)

In eigener Sache:

Wir sind ein registriertes Inkassounternehmen. eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Az. 3712 E-6.96.

Änderung des Verzugszinses § 288 Abs. 2 BGB (wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist)

Aufgrund der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist § 288 Abs. 2 BGB angepasst worden. Mit Wirkung zum 29.07.2014 beträgt der Zinssatz (Verzugszins) für Entgeltforderungen bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (bisher betrug der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

Dies gilt für Schuldverhältnisse, die ab dem 29.07.2014 entstanden sind.

 

 

Bürozeiten

Montag bis Freitag

08:00 bis 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

 

Büro:

Am Rosengarten 12,

14621 Schönwalde-Glien

(Gewerbegebiet Wansdorf)

 

Persönliche Treffen und Gespräche bitte ich mit mir abzustimmen, da ich auch bei Kunden vor Ort tätig bin und das Büro dadurch nicht besetzt ist.

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